Kleine Anfrage zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Aus der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage von Angela Dorn und Sarah Sorge:

"Die 'Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen' (GVBI. II 70-262) regelt den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Demnach dürfen Berufstätige mit dreijähriger Berufserfahrung fachgebunden studieren. Voraussetzung ist, dass sie eine Zugangsprüfung bestehen. Damit nicht jede Hochschule für jedes Fach solche Prüfungen mit Prüfungskommissionen einrichten muss, sieht die Verordnung eine Arbeitsteilung der Hochschulen vor.

Die Verordnung sieht vor, dass 'arbeitsteilig hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse gebildet [werden], die jeweils für die Abnahme der fachlichen Prüfungen in einem Studienbereich oder in einem Teilgebiet eines Studienbereichs hessenweit zuständig sind. Die Trägerhochschulen der hochschulübergreifenden Prüfungsausschüsse werden durch Einigung der fachlich betroffenen Hochschulen bestimmt' (§ 5 (1)). Die Zugangsprüfung 'wird auf der Grundlage einer Prüfungsordnung abgelegt, die als Satzung von den Trägerhochschulen im Einvernehmen mit den übrigen fachlich betroffenen Hochschulen erlassen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst angezeigt wird' (§ 6 (1)).

Die Kleine Anfrage ist als Drucksache 18/5117 am 20. Dezember 2011 beim Hessischen Landtag eingegangen. Sie wird voraussichtlich am 20. März 2012 beantwortet.