Berichtsantrag zur Evaluierung der kommunalisierten Lebensmittelüberwachung

Seit dem 1. April 2005 sind im Rahmen des Gesetzes zur Kommunalisierung die Landräte und Oberbürgermeister als Behörden der Landesverwaltung für die Lebensmittelüberwachung, das Veterinärwesen und den Verbraucherschutz sowie für die Stellenbesetzungen zuständig. Das Gesetz läuft zum 31. Dezember 2009 aus. Die Landesregierung hat zugesagt, vor der geplanten Verlängerung des Gesetzes eine ausführliche Evaluierung vorzunehmen.