Kleine Anfrage zur praktischen Handhabung des Verbraucherinformationsgesetzes

Seit 1. Mai 2008 gilt das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Schon im ersten Jahr nach Inkrafttreten melden die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Verbände große Schwierigkeiten mit der praktischen Handhabung des Gesetzes. Kritisiert wurden vor allem Kosten und Bearbeitungsdauer der Verbraucheranfragen. Ebenfalls umstritten ist der Anwendungsbereich, der Fragen zu den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen oder Telekommunikation ausschließt bzw. der durch so genannte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Auskünfte in erheblichem Maße einschränkt.

Nach dem VIG hat jeder Verbraucher das Recht, Auskunft über die Ergebnisse von Kontrollen bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu erhalten. Die Behörden sind zudem verpflichtet, die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften aktiv zu informieren. In Hessen müssen die jeweiligen Anträge von Verbrauchern auf Auskunft an einzelne Vollzugsbehörden gestellt werden. Da es in Hessen 26 Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gibt, ist es für Auskunftssuchende ein großer Aufwand herauszufinden, welches das richtige Amt ist und an wen die einzelnen Anträge schriftlich gestellt werden müssen.