Kleine Anfrage zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Es regelt den Pfändungsschutz gegenüber Kreditinstituten.

Derzeit sind nur Sozialleistungen nicht, Arbeitseinkommen allerdings vollständig pfändbar. Die Neuregelung sieht vor, dass nun 985,15 € automatisch unpfändbar sein werden. Voraussetzung dazu ist, dass eine Umwandlung in ein geschütztes Konto eingeleitet wird. Hierzu benötigt der Verschuldete eine Bescheinigung über bestimmte Voraussetzungen. Diese Bescheinigungen können u.a. von den anerkannten Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden.

Bei über 3 Millionen Kontopfändungen ist mit einem erheblichen Anstieg des Bedarfes an solchen Bescheinigungen zu rechnen. Schätzungen der LAG Schuldnerberatung in Hessen gehen davon aus, dass etwa jeder 5. Schuldner von einer Kontopfändung betroffen ist und deshalb mit rund 800 Vorsprachen pro 100.000 Einwohner zu rechnen sei.