Kleine Anfrage zur Unabhängigen Patientenberatung
Vorbemerkung: Der §65b SGB V legt den Grundstein für die Förderung der unabhängigen Patientenberatung durch die Gesetzlichen Krankenkassen. Ab April 2006 werden Patientenberatungsstellen unter dem Label "Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD", bisher als Erprobung finanziert.
Daneben fördern einzelne Bundesländer ähnlich gelagerte Aufgaben.
Die kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Dorn und Kordula Schulz-Asche ist am 11. Mai 2010 als Drucksache 18/2415 beim Landtag eingegangen. Sie wurde am 03. August 2010 beantwortet.
Übersicht Reden:
Übersicht Initiativen:







